Ein bulgarischer Geschäftsmann kündigte eine Schenkung in Höhe von 222.000 Lewa (rund 114.000 Euro) für das hauptstädtische Krankenhaus „Alexandrowska“ (Alexander-Krankenhaus) an. Das Geld sollte für 5 Beatmungsgeräte benutzt werden. Als Bedingung wurde jedoch gestellt, dass die Angestellten des Unternehmens damit bevorzugt behandelt werden, falls es notwendig werden sollte. Das Krankenhaus lehnte daraufhin die Schenkung ab.
Prof. Dr. Kostadin Angelow, Direktor des Krankenhauses, kommentierte: „Es ist für jeden Arzt eine Pflicht, über das Schicksal der Patienten anhand der medizinischen Befunde zu entscheiden, ohne daran zu denken, welchen Geschlechts sie sind, was für einen Beruf sie ausüben oder welcher Firma sie angehören.“
Nach Zurückweisung der Schenkung informierte der Geschäftsmann, dass sich bereits einige private Krankenhäuser einverstanden erklärt hätten, die Schenkung entgegenzunehmen. Sein Unternehmen wolle 20 Beatmungsgeräte spenden, fünf darunter sollen, wie verlangt, bevorzugt für Angestellten seiner Firma eingesetzt werden.