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Staat wird alle Arbeitgeber mit Verlusten über 20% entschädigen

Foto: BTA

Die Partner im trilateralen Rat für konzertierte Aktion einigten sich auf das von der Regierung vorgeschlagene System zur Entschädigung von Unternehmen, die von den Maßnahmen gegen das Coronavirus betroffen sind. Unternehmer, Gewerkschaften und Regierung haben vereinbart, dass alle betroffenen Arbeitgeber entschädigt werden sollen, damit die Beschäftigung aufrechterhalten werden kann. Gefördert werden sowohl wirtschaftliche Aktivitäten, die auf Anordnung von Gesundheitsminister Kiril Ananiew ausgesetzt wurden, als auch Tätigkeiten mit einem nachgewiesenen Umsatzrückgang von mindestens 20%. Gemäß des Entschädigungssystems muss der Staat 60% der Löhne der Arbeitnehmer in den betroffenen Unternehmen bereitstellen.




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