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Staatshaushalt aktualisiert, Notstandsgesetz novelliert

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Das Parlament hat die Änderungen im Notstandsgesetz in letzter Lesung verabschiedet. Die Mittel für den Kampf gegen COVID-19 wurden gesichert und die Krisenmaßnahmen der Regierung korrigiert. 

Der aktualisierte Staatshaushalt erlaubt es, einen neuen staatlichen Kredit in Höhe von bis zu 5,11 Mrd. Euro für 2020 aufzunehmen. Auf Verlangen des Finanzministers Wladislaw Gooranow wurde die Idee für eine Finanzierung durch den IWF mit dem Ziel fallen gelassen, Kredite von anderen internationalen Finanzinstituten zu besseren Konditionen aufzunehmen und Wertpapiere zu emittieren.

Anlass für die Aktualisierung des Staatsetats wurde der erwartete Rückgang des Inlandsverbrauchs, die rückläufigen Exporte und Importe sowie die niedrigere Beschäftigungsrate. Die Regierung erwartet, dass die Wirtschaft um 3% schrumpft, das Haushaltsdefizit auf 1,75 Mrd. Euro ansteigt und die Arbeitslosenrate 6% übersteigt.

Drastisch reduziert wurden durch die Änderungen im Notstandsgesetz die Sanktionen für die Nichteinhaltung der Maßnahmen der Regierung gegen die Ausbreitung von COVID-19, ausgenommen für Verstöße gegen die Quarantäne.

Für den Spaziergang im Park wird der Verletzer der Vorschriften mit 150 Euro anstelle der bisherigen 2500 bestraft werden. Beim zweiten Verstoß steigt die Geldbuße allerdings auf 500 Euro.

Berücksichtigt wurde die Forderung der Unternehmen für Veränderungen bei der Unterstützung der von der Corona-Krise betroffenen Firmen. Außer 60% für Gehälter von Arbeitern und Angestellten wird der Staat auch für 60% der Versicherungsleistungen aufkommen, die der Arbeitgeber zu entrichten hat.

Das Grundkapital der bulgarischen Entwicklungsbank wird um 350 Mio. Euro aufgestockt, um die gewährten Darlehen zu garantieren. Die staatlichen Beihilfen für Kredite, die über diese Bank belaufen, werden somit auf 700 Mio. Euro erhöht.

Den Kleinunternehmen werden zinslose Kredite von bis zu 50.000 Euro ermöglicht.

Alle, die Arbeitslosengeld beziehen, haben die Möglichkeit, Arbeitsverträge mit Landwirten abschließen, ohne dass sie diese Unterstützung verlieren.

Bis zur Aufhebung des Notstands beziehen die Parteien keine staatlichen Subventionen.

Der Beschluss des Parlaments auf Vorschlag des Ministerrates, den Notstand in Bulgarien bis zum 13. Mai 2020 zu verlängern, wurde heute im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Redaktion: Stoimen Pawlow

Übersetzung: Georgetta Janewa




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