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Präsident mit Veto gegen Änderungen der Strafprozessordnung

Foto: BGNES

Präsident Rumen Radew hat ein Veto gegen die wiederhergestellten Befugnisse des Plenums des Obersten Justizrats und des Generalstaatsanwalts eingelegt, informiert das Presseamt des Staatsoberhaupts. "Die breit verkündete Justizreform mit den letzten Änderungen der Verfassung wurde durch die am 1. Februar verabschiedeten Bestimmungen des Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen der Strafprozessordnung praktisch abgeschafft, was eine gezielte Missachtung des Vorrangs der Verfassung darstellt", heißt es in der Begründung. Rumen Radew erinnert daran, dass mit den letzten Änderungen des Grundgesetzes der Oberste Justizrat in zwei Räte - einen richterlichen und einen staatsanwaltschaftlichen - aufgeteilt wurde und die Befugnisse des Generalstaatsanwalts stark eingeschränkt wurden. Zu den Beanstandungen gehört auch, dass das Recht der Angeklagten auf Einsicht in die Beweismittel bei der Festsetzung ihrer Untersuchungshaft eingeschränkt wird.



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