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Weitere Personen vom Einreiseverbot aus Großbritannien ausgenommen

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Auf Anordnung des Gesundheitsministers werden ab dem 22. Dezember weitere Personen vom Einreiseverbot aus Großbritannien und Nordirland ausgenommen. Das sind Mediziner und Wissenschaftler; Sozialarbeiter, deren Reise in Verbindung mit dem von ihnen ausgeübten Beruf steht; ferner betrifft es Personen, die mit der Zustellung von Medikamenten, persönlichen Schutzmitteln und medizinischer Apparatur einschließlich ihrer Installation und Wartung beschäftigt sind; ausgenommen sind auch Transportpersonal für die internationale Beförderung von Personen und Waren; ferner offizielle Dienstpersonen sowie Mitglieder ihrer Familien; Teilnehmer humanitärer Missionen; Vertreter von Wirtschafts-, Handels- und Investitionstätigkeiten, bestätigt mit einem Dokument des Wirtschafts- oder anderer Minister; einreisen dürfen Saisonarbeiter, die in der Landwirtschaft oder dem Tourismus beschäftigt sind; Transitreisende, deren unverzügliche Wiederausreise garantiert werden kann.



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