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Corona-Maßnahmen wieder gelockert

Foto: Archiv BGNES

Das Gesundheitsministerium hebt seine Verordnung über die Schließung der Nachtlokale in geschlossenen Räumen wieder auf, die es vor wenigen Tagen zur Eindämmung der Corona-Seuche erlassen hatte. Nunmehr werde als Voraussetzung für die Wiedereröffnung der Einrichtungen gefordert, dass für den nötigen Zwischenraum (pro Besucher müsse ein Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen) zu sorgen sei. Auch werde darüber nachgedacht, die aufgehobenen Massenveranstaltungen zu Hochzeiten, Taufen anderen Familienfesten wieder zuzulassen. Falls das geschehen sollte, müsse die Abstandsregel von anderthalb Meter zwischen den Gästen eingehalten werden. Die Branchenorganisationen begründen ihre Forderung mit der Tatsache, dass seit Beginn der Corona-Epidemie über 80.000 Menschen, die als Personal arbeiteten, entlassen worden sind.



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